1931 sicherte sich die Ufa die Weltverfilmungsrechte für „Strich durch die Rechnung“

Am 23. Juni 1931 tagte die Ufa-Vorstandssitzung und stellte hier die Weichen für das Filmprojekt „Strich durch die Rechnung“.
Durch einen freundlichen Hinweis aus der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF erhielten wir Kenntnis von einigen Ufa-Vorstandsprotokollen, die sich mit dem Film „Strich durch die Rechnung“ beschäftigen.

In der Niederschrift 744 heißt es im Tagesordnungspunkt 12:

12) Filmstoff „Strich durch die Rechnung“
a) Der Bühnenverlag Ahn & Simrock G.m.b.H. in Berlin hat durch Vertrag vom 10. Juni 1931 die ihm an dem Bühnenstück „Der Strich durch die Rechnung“ von Fred A. Angermayer zustehenden Weltverfilmungsrechte, sowie die Rechte der mechanischen Wiedergabe für das Gehör einschließlich des Rechtes der öffentlichen Vorführung und Aufführung dieser mechanischen Wiedergabe auf die Ufa übertragen. Hierfür sind 8.000,- RM zu zahlen. Dieser Vertrag wird genehmigt.

b) Fred Angermayer übernimmt bei der Ausarbeitung des kurbelfertigen Drehbuchs zu diesem Stoff eine beratende Tätigkeit. Hierfür und für die Übertragung der ihm an dieser Ausarbeitung zustehenden Urheber-, Bearbeitungs-, Vorführungs-, und Verwertungsrechte, insbesondere der Weltverfilmungsrechte erhält er 1.000,- RM. Der Vertrag wir ebenfalls genehmigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert